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16.10.2014 Brunsbrocker Abend

„Selbstbestimmt leben -fremdbestimmt sterben?“

Wo sind die Möglichkeiten und Grenzen der Begleitung beim Sterben?

Die Debatte um die Selbstbestimmung beim Sterben hat den Deutschen Bundestag erreicht. Sie ist eine Folge des gewachsenen Autonomiebewusstseins unserer Generation heute und einer Angst vor dem Leiden als Folge komplexer medizinischer Möglichkeiten. Doch wie selbstbestimmt kann ein Mensch tatsächlich sterben? Ethische Fragen und derzeitige rechtliche Rahmenbedingungen wurden beim Brunsbrocker Abend am 16.10.2014 mit Pfarrer Stefan Süß ins Gespräch gebracht.

Pfarrer Stefan Süß ist Vorsitzender der Ethikkommission der SELK und Rektor des Naemi-Wilke-Stiftes im östlich gelegenen Guben, in der Niederlausitz. Die Stiftung vereint neben einem Krankenhaus verschiedene Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge und unterhält Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Familien.

Lesen Sie hier einen ausfühlichen Bericht:

Mit rund 50 Besuchern war der Brunsbrocker Abend am 16. Oktober 2014 zum Thema „'Selbstbestimmt leben -fremdbestimmt sterben?' Wo sind die Möglichkeiten und Grenzen der Begleitung beim Sterben?“ sehr gut besucht.
Ortspastor Andreas Otto begrüßte die Besucher und wies in seiner Hinführung zum Thema des Abends darauf hin, dass man mit der Frage der „Sterbehilfe“, die momentan in der Politik und der Gesellschaft auf reges Interesse stoße, ein nicht einfaches Thema gewählt habe. Je nachdem, welche Erfahrungen ein Mensch bei der Begleitung von Sterbenden gemacht habe, werde er vermutlich zu unterschiedlichen Antworten kommen. Dankbar zeigte er sich daher gegenüber dem Referenten des Abends, Pfarrer Stefan Süß (Rektor des Naemi-Wilke-Stifts, Guben), der sich auf den Weg gemacht hatte, um zu diesem komplexen Thema zu sprechen.
Als Vorsitzender der Ethikkommission der SELK konnte man Süß anmerken, dass er sich schon seit einiger Zeit mit diesem Thema auseinandergesetzt hatte.

So wies er unter dem ersten Themenbereich „Woher kommen wir“ darauf hin, dass das Sterben schon seit Anfang der Menschheit dazugehöre. Nicht nur Psalm 90, der davon spricht, dass dem menschlichen Leben eine Grenze gesetzt sei, sondern auch gewisse Krankheitserfahrungen führten das dem Menschen immer wieder vor Augen. Besonders das Mittelalter verdeutliche durch hohe Kindersterblichkeitsraten, die Pest und andere Seuchen, dass der Tod zum Leben dazugehöre.
Eine Änderung trat in der Zeit der Aufklärung ein. Als Beispiel sei hier der Philosoph Blaise de Pascal genannt, der feststellte: „Da die Menschen unfähig waren, Tod, Elend, Unwissenheit zu überwinden, sind sie, um glücklich zu sein, überein gekommen, nicht daran zu denken.“
Heute jedoch, so Süß, werde der Tod weitestgehend verdrängt, virtualisiert und/ oder verzögert. Besonders die Autonomie des Menschen sei heutzutage ein scheinbar unhinterfragbares Menschenrecht, das dazu führe, dass der Mensch über jeden noch so winzigen Punkt seines Lebens selbst bestimmen wolle. Dabei vergesse er leider, dass es eine Vielzahl an Dingen gebe, die fremdbestimmt bleiben, wie z.B. der Geburtstermin, das Geschlecht, die Begabungen, der Kulturkreis, in den man hineingeboren werde …
Die Frage nach der Selbstbestimmung beim Sterben und dem Wunsch auf die Selbstbestimmung eines Endes für das eigene Leben führte Süß vor allem auf die Angst vor dem Sterben zurück, weil der Mensch nicht wisse, was der Sterbeprozess alles mit sich bringe. Doch wies der Referent darauf hin, dass der Wunsch für das Leben fast immer dann siege, wenn man dem Kranken die Angst vor dem Erstickungstod nehmen bzw. die Linderung der Schmerzen in Aussicht stellen könnte.

In einem zweiten Teil sprach der Vorsitzende der Ethikkommission der SELK ausführlich über die Begriffe aktive/ passive/ indirekte Sterbehilfe sowie den assistierten Suizid und erläuterte deren Bedeutungen. Während die aktive Sterbehilfe und der assistierte Suizid in Deutschland gesetzlich verboten seien, nannte Süß die passive und die indirekte Sterbehilfe als Möglichkeit der Selbstbestimmung für das spätere Sterben, über deren Bedeutung man zu Lebzeiten schon nachdenken solle. Gerade durch die Selbstvorsorge anhand einer Betreuungsverfügung, einer Vorsorgevollmacht und/ oder einer Patientenverfügung könnten sinnvolle Regelungen für das selbstbestimmte spätere Sterben getroffen werden.
Von der aktiven Sterbehilfe hingegen riet der Referent ab. Hierbei gehe es um die gezielte Tötung eines Menschen oder die Beschleunigung des Todeseintritts. Je nachdem, ob der Kranke hierbei einwillige, gehe es um Tötung auf Verlangen bzw. Totschlag, was beides nach deutschem Strafrecht strafbar wäre.
Zudem wies Süß auf den Hippokratischen Eid hin, der seit Menschengedenken Ärzte dazu aufrufe, dem Kranken nicht zu schaden, was durch die Freigabe der aktiven Sterbehilfe verloren gehen könnte. Außerdem wären z.B. Zweifel beim Patienten im Krankenhaus vorprogrammiert, der nicht mehr ohne weiteres davon ausgehen könne, dass wirklich alles Menschenmögliche versucht werde, um dem Kranken zu helfen.

Nach dem sachlichen Vortag von Süß, stellten die Zuhörenden noch einige Fragen. Dabei wurde u.a. deutlich, dass eine Lockerung des Sterbehilfeverbots auch zur Folge haben könnte, dass alte und pflegebedürftige Menschen aus der Angst davor, ihren Angehörigen aufgrund der Pflege und der entstehenden Kosten zur Last zu fallen, sich dafür entscheiden könnten, die aktive Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.
Man könne insofern noch gar nicht absehen, was eine Lockerung des Sterbehilfeverbots für Ärzte und Patienten für Folgen habe.
Deutlich wurde auch markiert, dass Menschen in Situationen kommen können, in denen der individuelle Wunsch nach der Erlösung eines Menschen vom qualvollen Sterben ohne vorherige Vorsorgeregelung geäußert wird. Hierbei käme es zwangsläufig zur Überlegung der Legalisierung von aktiver Sterbehilfe oder dem assistierten Suizid.
Hier könne es nicht um Verurteilungen gehen, sondern darum zu schauen, wie man den Betroffenen helfen und beistehen könne. Gerade die Palliativmedizin könne hier Großes leisten, so Süß.
Der Deutsche Bundestag wird sich im Herbst 2014 noch weiter mit diesem Thema beschäftigen. „Diese fundierte Sicht des heutigen Abend“, so ein Zuhörer, „höre man so in den Talkshows aber eher selten.“

Der nächste Brunsbrocker Abend, der sich mit dem Thema „Luther“ befassen wird und auf das Reformationsjubiläum 2017 vorbereiten soll, wird voraussichtlich im Frühjahr 2015 stattfinden.